Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Holzinger Fischverarbeitungs GmbH 01.08.2019

 

I. Allgemeines

 

Z.I/I: Unsere Angebote gelten freibleibend. Alle Preise beruhen auf der Kostenlage zum Angebotsdatum. Bei Änderungen der zugrunde liegenden Kostenfaktoren sind wir zu einer Preisanpassung berechtigt. Preisanpassungen werden mindestens zwei Wochen im Vorhinein angekündigt.

 

Z.I/II: Preis- oder Dienstleistungsangebote, die durch den Kunden nicht angenommen werden, verfallen nach 8 Wochen automatisch und sind somit nicht mehr gültig. Als Annahme gelten entweder der Kauf der angebotenen Produkte (konkludente Annahme), oder eine schriftliche (vertragliche) Zusage für den Kauf zu einem späteren (vereinbarten) Zeitpunkt. Dies betrifft vor allem die langfristige Planung von Einzelaktionen mit definierten Abnahmemengen. Bei langfristigen Preiszusagen akzeptiert der Kunde eine Schwankungsklausel für unvorhersehbare Rohwarenpreisentwicklungen.

 

Z. I/III: Werden aus unseren Lieferungen zu Überprüfungszwecken amtliche Proben gezogen, sind Sie uns gegenüber verbindlich verpflichtet, von den handelnden Organen amtliche Gegenproben zu verlangen und diese entsprechend (tiefgekühlt) aufzubewahren. Auf Anfrage werden uns die sogenannten B-Proben übermittelt.

 

Z. I/IV: Der Kunde erklärt sich bereit, uns im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung des Qualitätsmanagementsystems, im Besonderen bei Testläufen der Produktrückverfolgbarkeit, behilflich zu sein und die entsprechenden Informationen kostenlos bereitzustellen.

 

Z. I/V: Im Falle von behördlichen Beanstandungen, Produktsperrungen, Produktrückholungen oder Produktrückrufen im Sinne der Gewährleistung der Unversehrtheit der Endverbraucher, erklärt sich der Kunde bereit, uns kostenlos und schnellstmöglich sämtliche notwendigen Informationen zur
Verfügung zu stellen, betroffene Waren aus dem Verkehr zu ziehen, zu sperren und diese zur Abholung durch eine Spedition zur Verfügung zu stellen.

 

Z. I/VI: Informationen über Preise, Lieferbedingungen, Konditionen, Mengen, udgl. sind vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

 

 

II. Gefahrtragung und Lieferfristen

 

Z. II/I: Der Gefahrenübergang erfolgt bei "Ab-Werk-Abholungen" mit der Übergabe der Ware an den Kunden bzw. den mit der Abholung beauftragten Spediteur des Kunden. Bei "Frei-Haus-Lieferungen" erfolgt der Gefahrenübergang mit der Abladung der Ware auf der Rampe des Kunden durch den beauftragten Spediteur. Wir schließen eine Haftung für Schäden an der Ware durch nicht entsprechende Übernahmeeinrichtungen und nicht funktionierende Kühlanlagen beim Kunden aus. Ebenso schließen wir die Haftung für Warenschäden durch diverse Kontaminationen (Ungeziefer, Fremdkörper, ...) und unbeabsichtigte bzw. beabsichtigte Manipulationen (Food Defense) der Ware beim Kunden aus.

 

Z. II/II: Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände wie bspw. in Fällen höherer Gewalt ( Unfall, Pannen, Stau, Speditionsfehler, u. ä.). Dazu zählen auch behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden (bei Speditionstransporten), Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte u. ä. Diese nicht abschließend genannten Umstände berechtigen uns zum Rücktritt oder zur Verlängerung der Lieferfristen. Teillieferungen sind zulässig. Bei Warenknappheit behalten wir uns die Aufteilung der Lieferungen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Warenmenge vor. Der Kunde wird in diesen Fällen vor der Lieferung verständigt und hat ebenfalls das Recht, von der Bestellung zurückzutreten, oder diese auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

 

Z: II/III: Falls zwischen den Vertragsparteien bei Vertragsabschluß eine Entschädigung für Lieferverzug vereinbart wurde, wird diese nur dann geleistet, wenn dem Käufer ein nachweisbarer Schaden in entsprechender Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche und Rücktritt des Käufers vom Vertrag sind ausgeschlossen. Sofern eine solche Vereinbarung nicht abgeschlossen wurde, können keine Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug geltend gemacht werden.

 

Z. II/IV: Es wird keine Haftung für Folgekosten, die durch die verspätete Anlieferung der Spedition verursacht wurden, übernommen.

 

Z. II/V: Schadenersatzansprüche wegen von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmen wird gemäß abdingbarer Regelungen nach dem Produkthaftungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung nicht gehaftet.

 

 

 

III. Reklamation und Gewährleistung

 

Z. III/I: Berechtigte Beanstandungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich und mit Begründung erhoben werden. Das Auftreten von Mängeln berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teiles davon. Die von uns gelieferten Waren sind nach Erhalt sofort zu kontrollieren, sachgemäß zu behandeln und gemäß den jeweiligen einschlägigen Vorschriften (z.B. Codizes, Richtlinien, Verordnungen, GHP/GMP, HACCP, IFS, ISO, BIO, ASC, AMA udgl.) aufzubewahren bzw. zu verarbeiten. FISCH ist ein Allergen "D" - sensible Verbrauchergruppen (Fischallergiker)! Aufstrichprodukte Allergen "G" Milch und Milchprodukte.

 

Z. III/II: Wird von Speditionen angelieferte Ware mittels Unterschrift oder Wareneingangsstempel übernommen, gilt diese als vollständig und unbeschädigt übernommen. Spätere Reklamationen werden von den beauftragten Speditionen nicht mehr akzeptiert und es wird auch kein Schadenersatz mehr geleistet. Aus diesem Grund ist eine sofortige Wareneingangskontrolle durchzuführen. Fehlende Ware oder beschädigte Ware ist sofort auf dem Lieferschein (Übernahmeschein der Spedition) zu vermerken. Eine entsprechende Fotodokumentation ist bei Möglichkeit zu erstellen, um eine entsprechende Schadenersatzleistung von der Spedition einfordern zu können. Fa. Holzinger Fischvarbeitungs GmbH kann gleichlautend ebenfalls keine nachträglichen Reklamationen auf übernommene und abgezeichnete Ware übernehmen.

 

Z: III/II: Die Aufbewahrung der Waren hat entsprechend den auf den Produktetiketten aufgedruckten Lagerbedingungen zu erfolgen. Dabei bedeutet:

 

Gekühlt lagern: 0°C bis +2°C bei Frischfisch (Frischfisch vakuumverpackt)

Gekühlt lagern: +2°C bis +6°C bei Räucherfisch (vakuumverpackt und offen)

Tiefgekühlt lagern: -20°C bis -18°C (bei Tiefkühlfisch, bei Manipulation kurzfristig bis -15°C)

 

Z:III/III: Für Ware, welche aufgrund unsachgemäßer Retournierung (nichtkonformer Transport), Lagerung, Manipulation, oder Ablauf der empfohlenen Aufbrauchsfristen (MHD = Mindesthaltbarkeitsdatum) retourniert wird, erfolgt keine Gutschrift. Rücksendungen können ausschließlich nach vorheriger Zustimmung erfolgen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden ausnahmslos entsorgt und dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

Z. III/IV: Der Ersatz für mangelhafte Lieferungen oder Teillieferungen erfolgt nach vereinbarter Rücklieferung, in angemessener Nachfrist, nach unserer Wahl in Form einer Warennachlieferung, oder einer Gutschrift im Fakturenwert der mangelhaften Ware.

 

Z. III/V: Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche, die insgesamt über den Fakturenwert der bemängelten Waren hinausgehen, sind ausgeschlossen. Für Mängel an Waren, die nicht von uns verursacht wurden, haften wir dem Kunden gegenüber nur insoweit, als der Vorlieferant bzw. Frachtführer uns gegenüber haftet. Wir sind berechtigt, bei behaupteten Gewährleistungsansprüchen bzw. Schadenersatzforderungen, dem Warenempfänger unsere Ansprüche gegenüber dem Vorlieferanten bzw. Frachtführer abzutreten und sind in diesem Fall frei von jeglicher Haftung. Der Käufer verzichtet in diesem Fall auf Geltendmachung von Regressansprüchen uns gegenüber.

 

 

 

IV. Zahlungsbedingungen

 

Z. IV/I: Unsere Preise sind Nettopreise, zahlbar und fällig gemäß Konditionsvereinbarungen. Entgeltminderungen ergeben sich aus unseren aktuellen Rahmen- und Konditionsvereinbarungen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen im aktuell gesetzlich festgelegten Rahmen sowie sonstige notwendige und zweckmäßige Mahn- und Eintreibungskosten zu beanspruchen. Der Käufer ist nicht berechtigt, nach erfolgter Warenübernahme Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

 

Z. IV/II: Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, stellt er seine Zahlungen ein, oder ist die Einleitung eines Insolvenzverfahrens absehbar, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Eingehende Zahlungen werden zur Tilgung der jeweils ältesten Verbindlichkeit verwendet. Wir sind berechtigt, in Fällen augenscheinlich schlechter Zahlungsmoral des Käufers, Lieferungen nur gegen Barzahlung, Vorauszahlung, oder Sicherheitsleistung (Bankgarantie) zu tätigen.

 

 

V. Eigentumsvorbehalt

 

Z. V/I: Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand bzw. am Weiterveräußerungserlös vor. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber vereinbarungsgemäß nachkommt, ist er berechtigt, über unser Vorbehaltseigentum im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

 

Z. V/II: Außergewöhnliche Verfügungen, wie Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen, Abtretungen udgl. sind jedenfalls unzulässig. Ansprüche Dritter auf die unter Eigentumsvorhalt stehenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer sofort mitzuteilen.

 

 

VI. Gerichtsstand und Rechtswahl

 

Z. VI/I: Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens vereinbart (Bezirksgericht Wels / Landesgericht Wels). 

Es gilt österreichisches Recht.

 

 

 

VII. Datenschutz - DSGVO

 

Wir informieren Sie laut EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dass die Holzinger Fischverarbeitungs GmbH Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Abwicklung der laufenden Geschäftsbeziehung (Vertragserfüllung) speichert und verarbeitet. 

 

Fa. Holzinger Fischverarbeitungs GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen zur Abwicklung des operativen Geschäfts notwendig sind und die Daten ausschließlich an befugte Dritte weitergegeben werden, die zur Erfüllung der operativen Geschäftstätigkeit notwendig sind (z.B. Abrechnungs-Dienstleister, Banken, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer - nicht abschließende Aufzählung). Siehe Art. 15-21 DSGVO. 

 

Ansprechpartner für alle DSGVO-Belange:

 

Hr. Mag. Bernd Holzinger (Datenschutz-Koordinator)

Luckenberg 2, A-4623 Gunskirchen

Tel: +43 7246 / 6386

Mail: office@holzingerfisch.at 

 

 

 

VIII. Schlussbestimmungen

 

Z.VII/I: Ist eine der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Grund ungültig, wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt.

 

Z. VII/II: Diese allgemeinen Bedingungen bleiben vollinhaltlich vertraglich wirksam, solange unsererseits keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu Änderungen bzw. Abweichungen gegeben wurde.

 

 

Die Holzinger AGB werden allen Kunden standardmäßig im Zuge der Aussendung von Preislisten übermittelt (integraler Bestandteil der Preislisten). Auf Rechnungen und Lieferscheinen wird auf die Holzinger AGB hingewiesen. Die Holzinger AGB sind auf der Homepage unter folgendem Link (www.holzingerfisch.at) jederzeit einsehbar.

 

Luckenberg, am 01.08.2019

Erstellt: Mag. Holzinger; Freigegeben: Ing. Holzinger, GF

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A 4623 Gunskirchen, Luckenberg 2