Qualitätsprüfung mit den eigenen Sinnen

Für eine rasche und einfache Überprüfung der Qualität von Frischfisch gibt es 5 Kriterien, die man schon beim Fischkauf unbedingt beachten sollte:

  1. Kiemen
    Das wohl bekannteste und zugleich sehr leicht kontrollierbare Frischemerkmal bei Fischen sind die Kiemen und ihre Farbe. Die Kiemen eines frischen Fisches haben eine hellrote bis dunkelrote Farbe, sind feucht und haben einen neutralen Geruch!
  2. Augen
    Bei ganzen oder küchenfertigen Fischen sind die Augen ein weiteres wichtiges Merkmal. Bei frischem Fisch sind die Augen feucht, glänzend und klar.
  3. Schleimhaut
    Die Schleimhaut ist die natürliche Schutzschicht des Fisches und hält Keime und Bakterien davon ab, in die Haut und das Fleisch einzudringen. Durch die Lagerung auf Eis oder in der Fischtheke kann die Schleimhaut oberflächlich etwas trocken sein.
    Die Haut des Fisches einfach etwas befeuchten und mit dem Finger darüberstreichen. Bei frischem Fisch ist die Haut völlig glatt und feucht.
  4. Drucktest
    Mit dem Daumen und bei mittlerem Druck das Fleisch auf dem Fischrücken leicht eindrücken. Die entstandene Druckstelle verschwindet bei frischem Fisch in Kürze wieder.
  5. Geruch
    Vor allem Süßwasserfisch hat einen sehr neutralen, artspezifischen Geruch. Man darf die kalte Luft aus einer Kühlvitrine oder einem Kühlraum nicht mit dem Fischgeruch verwechseln.
    Die beste Stelle für den Geruchstest ist der Kopf des Fisches - in der Nähe der Kiemen, weil die Kiemen das empfindlichste Organ des Fisches sind. Frischen Fisch riecht man nicht!

Haltbarkeit unserer Fischprodukte

Die Haltbarkeit von Frisch-, Räucher- und Tiefkühlfischprodukten ist in hohem Maße von den jeweiligen Lagerbedingungen abhängig. Die empfohlenen Lagerbedingungen, sowie das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bei verpackter Ware, finden Sie auf dem Produktetikett.

Generell ist für Frischfisch eine Lagertemperatur bei "schmelzendem Eis" optimal! Das entspricht einer Temperatur von ca. 0°C bis +2°C!

  1. Frischfisch
    Für Frischfisch beträgt die empfohlene Lagertemperatur zwischen 0°C und +2°C. Dies entspricht der Temperatur von "schmelzendem Eis" und hält den Fisch in der originalen Holzinger-Verpackung (Styroporkiste, Schutzfolie und Eis) für ca. 8 bis 9 Tage frisch! Um für den Kunden die höchstmögliche Transparenz zu gewährleisten, ist auf den Holzinger-Etiketten das Verpackungsdatum angeführt, das bei unserer tagesfrischen Produktion zugleich das "Schlachtdatum" des Fisches ist.
  2. Räucherfisch
    Für Räucherfisch (vakuumverpackt) beträgt die empfohlene Lagertemperatur zwischen +2°C und +6°C. Dies entspricht der Temperatur eines optimal eingestellten Kühlschranks. Unsere vakuumverpackten Räucherfischprodukte haben unter diesen Bedingungen ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) von 23 Tagen. Dieses Datum ist vor dem Verzehr zu beachten. Räucherforellen-Aufstrich ist 16 Tage haltbar (bei +2°C bis +6°C)!
  3. Tiefkühlfisch
    Für Tiefkühlfisch beträgt die empfohlene Lagertemperatur zwischen -20°C und -18°C. Bei dieser Temperatur kommt das Keimwachstum praktisch zum erliegen. Dadurch wird ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) von 1-1,5 Jahren (365 bis 540 Tagen) möglich. Um die optimale Qualität bei Tiefkühlfischprodukten zu nutzen, empfehlen wir, diesen nach dem Auftauen (in kaltem Wasser) innerhalb von 1-2 Tagen zu verbrauchen. Unsere TK-Ware ist mit dem Einfrierdatum und dem Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet.
  4. Frischfisch vakuumverpackt
    Für Frischfisch vakuumverpackt beträgt die empfohlene Lagertemperatur zwischen 0°C und +2°C. Dies entspricht der Temperatur von "schmelzendem Eis" und hält den vakuumverpackten Frischfisch, in der originalen Holzinger-Verpackung, für 8 Tage frisch! Um unseren Kunden die höchstmögliche Transparenz zu gewährleisten, ist auf den Etiketten neben dem MHD auch bereits das Verpackungsdatum angeführt.
  5. MAP Frischfisch
    Für MAP-Frischfisch beträgt die empfohlene Lagertemperatur zwischen 0°C und +4°C. MAP-verpackter Frischfisch ganz (küchenfertig) hat eine Haltbarkeit von 7 Tagen, MAP-verpackte Frischfischfilets haben eine Haltbarkeit von 5 Tagen!

Nährwert- Deklaration

Die Lebensmittelinformations-VO (EG VO 1169/2011) schreibt ab 13.12.2016 eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung vor; bisher war die Verwendung nährwertbezogender Angaben freiwillig.

Die verpflichtende Nährwertdeklaration hat folgende Angaben zu enthalten (Angaben pro 100g): Brennwert (kJ, kcal), Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz (Big 8).

Wir stellen die Nährwertangaben für unsere Produkte sukzessive unter der Rubrik "Sortiment" für alle Fischsorten zur Verfügung und zeichnen unsere Produkte bereits jetzt auf den Produktetiketten entsprechend der LMIV aus!

Artikelstammdaten über GS1-SYNC

Die ab Dezember 2014 wirksame Lebensmittelinformations-Verordnung der Europäischen Union 1169/2011 stellt die Lebensmittelbranche vor eine große Herausforderung. Erstmals genügt es nicht, nur Produktinformation für den Konsumenten auf der Verpackung auszuweisen. Hersteller sind nun gesetzlich verpflichtet, bestimmte Konsumenten-relevante Information zu ihren Produkten auch Vertriebspartnern aus dem Handel und der Gastronomie bereitzustellen. Lesen Sie mehr dazu in der GS1 Austria Information 3/2012 Seite 4-7

GS1-SYNC B2B und B2C Daten

Nach Durchführung des Major-Release der GS1-Sync-Stammdatenplattform, haben wir auch die Produktinformationen für unsere  gewerblichen Kunden aktualisiert und stellen nun eine Vielzahl zusätzlicher spezifischer Informationen für jeden unserer Artikel zur Verfügung.

Von Nährwerten über Zubereitungsempfehlungen und Allergenkennzeichnung, bis hin zu verschiedenen Logistikdaten, erhöht und optimiert dies die Transparenz der Warenströme.

höhere Transparenz durch GS1-128 Code

Holzinger Fisch ist das erste Fischverarbeitungsunternehmen in Österreich, dass für sämtliche Artikel den GS1-128 Code einführt! Ziel ist es, für den Endkonsumenten durch Einsatz moderner Kennzeichnungstechnik noch mehr Informationen zu den Produkten und somit erhöhte Transparenz zu bieten! In den Code können nach Bedarf vielfältige Produktinformationen integriert werden.

Der GS1-128 Code verknüpft die bereits auf GS1-Sync bereitgestellten Produktinformationen (Allergene, Herkunft, Fangart, Nährwerte, ...) über die Produktetikette direkt mit dem Produkt! Mittels entsprechender Apps kann der Code vom Endkonsumenten per Smartphone ausgelesen werden.

Der Code ermöglicht zudem eine praktisch fehlerlose Kommissionierung von Produkten innerhalb moderner Supply-Chains und trägt somit zur Prozessoptimierung bei!

Lebensmittel- Kennzeichnung neu

Die neue EU-Lebensmittelinformationsverordnung (EG VO 1169_2011 LMIV) gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ersetzt damit die bisher in Österreich geltenden Vorschriften der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) und der Nährwertkennzeichnungsverordnung (NWKV). Sie gilt ab 13.12.2014 (Ausnahmen: verpflichtende Nährwert-Kennzeichnung erst mit 13.12.2016, ...). Quelle: WKO OÖ Bundesgremium des Lebensmittelhandels, Dezember 2011

Da die neuen Vorschriften zur Nährwertdeklaration freiwillig auch schon früher angewendet werden dürfen, setzen wir für unsere Kunden die neue EG VO bereits frühzeitig um und kennzeichnen unsere Produkte schon vorab entsprechend!

Die transparente Bereitstellung aller Produktinformationen auf den Produktetiketten und auf den Produktspezifikationen, wird  mit zusätzlichen Angaben und Hinweisen auf unserer Homepage sinnvoll ergänzt und sichert so ein Maximum an Informationsgehalt für den interessierten Konsumenten!

 

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